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Fragen und Antworten

FAQ - EasyGov

Hier finden Sie die FAQ von EasyGov

Grundsätzliches zu Stiftungen und zur Stiftungsaufsicht

Kommunikationskanäle mit der ESA

EasyGov - die digitale Kommunikationsplattform

Hinweise für Revisionsstellen - insb. zu EasyGov

Jährliche Berichterstattungen der Stiftungen (Jahresberichterstattungen)

Gründung einer neuen Stiftung

Fragen zum Stiftungsrat

Reglemente

Statutenänderungen

Fusion und Vermögensübertragung

Aufhebung einer Stiftung (Liquidation)

Gebühren

Varia

eESA: Onboarding EasyGov

Die ESA hat digitale Funktionen in Betrieb genommen. Damit haben Stiftungen und ihre Revisionsorgane nun zwei Möglichkeiten zur Kommunikation mit der ESA: (1) die digitale Kommunikation via EasyGov oder (2) die postalische Kommunikation via Formulare.

Papierstapel

Formulare

Für alle Eingaben von Stiftungsgeschäften an die ESA müssen jeweils zwingend die entsprechenden offiziellen Formulare benutzt werden.

Stiftungsverzeichnis

Alle klassischen Stiftungen unter Bundesaufsicht sind seit dem 1. Juli 2006 im elektronischen Stiftungsverzeichnis eingetragen - gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz BGÖ vom 17. Dezember 2004.

Dokument Siegel

Mustervorlagen

Die ESA stellt einige Mustervorlagen zur Verfügung. Diese Mustervorlagen sind als Vorschlag zu verstehen:

Gebühren

Nach der Verordnung vom 1. November 2023 über die Gebühren der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht muss eine Gebühr bezahlen, wer Dienstleistungen der ESA veranlasst. Die ESA beaufsichtigt mehr als 5'000 Stiftungen. Sie erhebt für ihre Tätigkeit Gebühren, die sich nach der GebV-ESA bemessen. Die ESA hat die Pflicht, kostendeckend Gebühren zu erheben.   Die aktuell geltenden Gebührenansätze finden sich in der GebV-ESA.

Weitere Webseiten

Art. 80 ZGB (Errichtung)

Art. 81 ZGB (Form der Errichtung)

Art. 52 Abs. 3 ZGB (Persönlichkeit)

Liste aller Handelsregisterämter mit Kontaktdaten

Liste aller kantonalen Steuerverwaltungen