Merkblätter
Die ESA stellt derzeit die folgende Merkblätter zur Verfügung:

Onboarding und Kommunikation
Dieses Merkblatt zeigt auf, wie sich eine Stiftung auf EasyGov registrieren kann.
Dieses Merkblatt erklärt, was bei der postalischen Kommunikation mit der ESA zu beachten ist. Bei Nichtbeachten kann es sein, dass die ESA die Kommunikation nicht verarbeiten kann und zurückweist.
Die Erläuterungen zu den Formularen geben praktische inhaltliche Hinweise zu den Fragen. Das Dokument ist nach den Formulare A – G geordnet und verweist jeweils auf die Fragennummer im jeweiligen Formular
Gründung bzw. Errichtung
Dieses Merkblatt beschreibt die Praxis der Übernahme der Aufsicht über klassische Stiftungen durch die ESA.
Dieses Merkblatt erklärt, wann eine Stiftung als kirchlich gilt und daher statt staatlicher einer innerkirchlichen Aufsicht unterstellt werden kann.
Merkblatt - Anforderungen an Aufsichtsbehörde kirchlicher Stiftungen
Dieses Merkblatt beschreibt die Praxis der ESA bezüglich des Anbringens des am 01.01.2024 in Kraft tretenden Organisationsänderungsvorbehalts nach rev. Art. 86a ZGB.
Merkblatt - Zum Anbringen des Organisationsänderungsvorbehalts vor Inkrafttreten
Jahresberichterstattung
Das Merkblatt zeigt auf, welche Dokumente jedes Jahr im Rahmen der Jahresberichterstattung eingereicht werden müssen und auf welchen Wegen dies erfolgen kann.
Das Merkblatt enthält die Anforderungen der ESA an den Tätigkeitsbericht der Stiftung, der jährlich im Rahmen des Jahresberichts einzureichen ist.
Vergütungen
Das Merkblatt beantwortet u.a. die Frage, was die Praxisänderung des Kantons Zürich von Februar 2024 für Stiftungen im Kanton Zürich bedeutet und in welchen Fällen eine Statutenänderung und ein Vergütungsreglement notwendig sind.
Dieses Merkblatt beschreibt die Anforderung der ESA bezüglich die Offenlegungspflicht nach Art. 84b ZGB. Es handelt sich um eine angepasste Version vom 01.03.2024. Das ursprüngliche Merkblatt vom 09.01.2023 gilt nicht mehr.
Merkblatt - Offenlegungspflichten Vergütungen für Stiftungsrat und Geschäftsleitung
Weitere Merkblätter
Hier werden Voraussetzungen für ein Gesuch um Befreiung von der Pflicht eine Revisionsstelle zu bezeichnen erklärt.
Welche Reglemente sind für die ESA relevant und welche Unterlagen benötigt sie, um sie zu prüfen.