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Eine effektive Aufsicht für den Stiftungsplatz Schweiz

Die Rechtsform der Stiftung kennt weder Eigentümer noch Mitglieder. Mit der Stiftungsaufsicht hat der Gesetzgeber ein Korrektiv bzw. eine Kontrollinstanz zu den fehlenden Eigentümerinteressen und -kontrollen geschaffen. Anfangs 2024 beaufsichtigte die ESA 5'281 Stiftungen, total gibt es derzeit knapp 14‘000 klassische Stiftungen mit Sitz in der Schweiz.

Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA sorgt dafür, dass die ihr unterstellten Stiftungen ihr Vermögen so verwenden, wie es der in den Stiftungsstatuten festgehaltene Zweck definiert. Sie ist für national und/oder international tätige klassische Stiftungen zuständig.

Aufsichtsbehörde

Aktuelles

13. Mai 2025

Neues Merkblatt zu den Anforderungen an die innerkirchliche Aufsicht bei kirchlichen Stiftungen

Seit dem 1. Januar 2016 müssen auch kirchliche Stiftungen ins Handelsregister eingetragen werden. Unter bestimmten Bedingungen bleiben sie jedoch von der staatlichen Aufsicht und der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle befreit. Entscheidend ist dabei u.a. die Qualität der innerkirchlichen Aufsicht.

2. Mai 2025

Neues Merkblatt – Tätigkeitsbericht im Rahmen der Jahresberichterstattung

Die der Aufsicht der ESA unterstellten Stiftungen reichen jährlich im Rahmen der Jahresberichterstattung (nebst der revidierten Jahresrechnung inkl. Anhang und Revisionsbericht) einen Tätigkeitsbericht ein. Die ESA hat nun ihre Anforderungen an diesen Tätigkeitsbericht der Stiftung formuliert.

2. April 2025

Resultate der ersten Umfrage der ESA zur Kundenzufriedenheit

Im Oktober 2024 hat die ESA erstmals eine Umfrage zur Kundenzufriedenheit durchgeführt. Insgesamt 1002 Vertreterinnen und Vertreter von Stiftungen haben teilgenommen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Esi – Chatbot der ESA

Esi ist der Chatbot der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht ESA. Esi beantwortet Fragen rund um die ESA, die Gründung und Führung von Stiftungen bis zu ihrer Auflösung. Esi soll den Kundinnen und Kunden der ESA, in erster Linie Stiftungen und Revisionsstellen, als erste Anlaufstelle helfen, einfach und schnell Antworten zu finden.

eESA: Onboarding EasyGov

Die ESA hat digitale Funktionen in Betrieb genommen. Damit haben Stiftungen und ihre Revisionsorgane nun zwei Möglichkeiten zur Kommunikation mit der ESA: (1) die digitale Kommunikation via EasyGov oder (2) die postalische Kommunikation via Formulare.

Papierstapel

Formulare

Für alle Eingaben von Stiftungsgeschäften an die ESA müssen jeweils zwingend die entsprechenden offiziellen Formulare benutzt werden.

Fragen und Antworten

Bei der Stiftung handelt es sich um ein zu einem besonderen Zweck gewidmetes, eigentümerloses Sondervermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das Schweizer Zivilrecht enthält aber keine Legaldefinition der Stiftung.Für detaillierte Ausführungen s. dazu den OK-Brugger zu Art. 80 ZGB.

Stiftungsverzeichnis

Alle klassischen Stiftungen unter Bundesaufsicht sind seit dem 1. Juli 2006 im elektronischen Stiftungsverzeichnis eingetragen - gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz BGÖ vom 17. Dezember 2004.

Dokument Siegel

Mustervorlagen

Die ESA stellt einige Mustervorlagen zur Verfügung. Diese Mustervorlagen sind als Vorschlag zu verstehen:

Entdecken Sie die ESA

Wie Sie uns Dokumente einreichen:

Sie können uns die Dokumente auf einem (!) der beiden folgenden Wege eingeben:

  • Sie melden sich bei EasyGov an und geben alle Dokumente direkt digital ein.
  • Oder Sie stellen uns die Dokumente per Post zu und legen das entsprechende, vollständige und elektronisch ausgefüllte Formular bei.

Für alle Eingaben von Stiftungsgeschäften an die ESA muss zwingend einer dieser beiden Wege benutzt werden. Ohne diese kann die ESA Ihr Geschäft nicht behandeln. Haben Sie sich für einen Weg entschieden, sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns nur noch auf diesem Kanal Ihre Unterlagen zukommen lassen.

Fragen zu einem laufenden Geschäft oder zusätzliche Rückmeldungen sind auch per Mail willkommen.