Eine effektive Aufsicht für den Stiftungsplatz Schweiz
Die Rechtsform der Stiftung kennt weder Eigentümer noch Mitglieder. Mit der Stiftungsaufsicht hat der Gesetzgeber ein Korrektiv bzw. eine Kontrollinstanz zu den fehlenden Eigentümerinteressen und -kontrollen geschaffen. Anfangs 2024 beaufsichtigte die ESA 5'281 Stiftungen, total gibt es derzeit knapp 14‘000 klassische Stiftungen mit Sitz in der Schweiz.
Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA sorgt dafür, dass die ihr unterstellten Stiftungen ihr Vermögen so verwenden, wie es der in den Stiftungsstatuten festgehaltene Zweck definiert. Sie ist für national und/oder international tätige klassische Stiftungen zuständig.

Das Wichtigste auf einen Blick

Esi – Chatbot der ESA
Esi ist der Chatbot der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht ESA. Esi beantwortet Fragen rund um die ESA, die Gründung und Führung von Stiftungen bis zu ihrer Auflösung. Esi soll den Kundinnen und Kunden der ESA, in erster Linie Stiftungen und Revisionsstellen, als erste Anlaufstelle helfen, einfach und schnell Antworten zu finden.

eESA: Onboarding EasyGov
Die ESA hat digitale Funktionen in Betrieb genommen. Damit haben Stiftungen und ihre Revisionsorgane nun zwei Möglichkeiten zur Kommunikation mit der ESA: (1) die digitale Kommunikation via EasyGov oder (2) die postalische Kommunikation via Formulare.

Formulare
Für alle Eingaben von Stiftungsgeschäften an die ESA müssen jeweils zwingend die entsprechenden offiziellen Formulare benutzt werden.

Fragen und Antworten
Bei der Stiftung handelt es sich um ein zu einem besonderen Zweck gewidmetes, eigentümerloses Sondervermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das Schweizer Zivilrecht enthält aber keine Legaldefinition der Stiftung.Für detaillierte Ausführungen s. dazu den OK-Brugger zu Art. 80 ZGB.

Stiftungsverzeichnis
Alle klassischen Stiftungen unter Bundesaufsicht sind seit dem 1. Juli 2006 im elektronischen Stiftungsverzeichnis eingetragen - gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz BGÖ vom 17. Dezember 2004.

Mustervorlagen
Die ESA stellt einige Mustervorlagen zur Verfügung. Diese Mustervorlagen sind als Vorschlag zu verstehen:
Entdecken Sie die ESA
Wie Sie uns Dokumente einreichen:
Sie können uns die Dokumente auf einem (!) der beiden folgenden Wege eingeben:
- Sie melden sich bei EasyGov an und geben alle Dokumente direkt digital ein.
- Oder Sie stellen uns die Dokumente per Post zu und legen das entsprechende, vollständige und elektronisch ausgefüllte Formular bei.
Für alle Eingaben von Stiftungsgeschäften an die ESA muss zwingend einer dieser beiden Wege benutzt werden. Ohne diese kann die ESA Ihr Geschäft nicht behandeln. Haben Sie sich für einen Weg entschieden, sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns nur noch auf diesem Kanal Ihre Unterlagen zukommen lassen.
Fragen zu einem laufenden Geschäft oder zusätzliche Rückmeldungen sind auch per Mail willkommen.