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Formulare

Für alle Eingaben von Stiftungsgeschäften an die ESA müssen jeweils zwingend die entsprechenden offiziellen Formulare benutzt werden.

Papierstapel

Obligatorische Nutzung der Formulare

  • Ohne diese Formulare können die Geschäfte nicht erfasst werden.
  • Bitte beachten Sie, dass die Formulare elektronisch ausgefüllt werden müssen. Handschriftlich ausgefüllte Formulare können nicht verarbeitet und akzeptiert werden. Eine Ausnahme gilt einzig für die Unterschrift.
  • Anschliessend stellen Sie uns die Formulare und Unterlagen per Post zu.
  • Sendungen ohne Formulare oder mit nicht oder falsch ausgefüllten Formularen werden ausnahmslos retourniert.

Jahresberichterstattung auf Englisch

Die ganze Jahresberichterstattung kann in Englisch eingereicht werden. Diese Ausnahme gilt nur für Jahresberichterstattungen, alles andere muss weiterhin in einer Amtssprache eingegeben werden. Die Antwort der ESA erfolgt in einer Amtssprache. Für besondere Fälle behalten wir uns vor, eine Übersetzung anzufordern.

Direkt zu EasyGov

Egal ob für Jahresberichterstattungen, Fristerstreckungen oder Statutenänderungen – EasyGov ermöglicht Ihnen, diese Aufgaben bequem online zu erledigen.

eESA: Onboarding EasyGov

Die ESA hat digitale Funktionen in Betrieb genommen. Damit haben Stiftungen und ihre Revisionsorgane nun zwei Möglichkeiten zur Kommunikation mit der ESA: (1) die digitale Kommunikation via EasyGov oder (2) die postalische Kommunikation via Formulare.

Dokument Siegel

Mustervorlagen

Die ESA stellt einige Mustervorlagen zur Verfügung. Diese Mustervorlagen sind als Vorschlag zu verstehen:

Weitere Webseiten

Art. 83a ZGB (Buchführung)

Art. 83b ZGB (Revisionsstelle)