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Stiftungsverzeichnis

Alle klassischen Stiftungen unter Bundesaufsicht sind seit dem 1. Juli 2006 im elektronischen Stiftungsverzeichnis eingetragen - gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz BGÖ vom 17. Dezember 2004.

Der Eintrag neuer Stiftungen erfolgt grundsätzlich innert zweier Tage nach Erlass der Übernahmeverfügung. Anpassungen des Eintrags (z.B. Adressänderungen, Änderungen im Bemerkungsfeld, Aufnahme von E-Mail und Internetadressen etc.) sind jederzeit möglich und werden grundsätzlich ebenfalls innert zweier Tage nach der Änderungsmeldung erledigt.

Sie können frei nach Stiftungsnamen, Zweck, Schlagworten suchen oder aus der alphabetisch geordneten Liste ein vorgegebenes Stichwort für die Suche auswählen.

Handschlag

7. Januar 2025

Dienstleistungen

Eine unverbindliche Vorprüfung des Stiftungsprojekts durch die ESA kann sich lohnen. Insbesondere im Vorfeld der Stiftungsgründung aber auch später während der Stiftungstätigkeit stehen die Mitarbeitenden der ESA für stiftungsrechtliche Fragen zur Verfügung. Zudem können Entwürfe von geänderten Statuten und Reglementen zur gebührenpflichtigen Vorprüfung eingereicht werden.

Dokument Siegel

Mustervorlagen

Die ESA stellt einige Mustervorlagen zur Verfügung. Diese Mustervorlagen sind als Vorschlag zu verstehen:

Gebühren

Nach der Verordnung vom 1. November 2023 über die Gebühren der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht muss eine Gebühr bezahlen, wer Dienstleistungen der ESA veranlasst. Die ESA beaufsichtigt mehr als 5'000 Stiftungen. Sie erhebt für ihre Tätigkeit Gebühren, die sich nach der GebV-ESA bemessen. Die ESA hat die Pflicht, kostendeckend Gebühren zu erheben.   Die aktuell geltenden Gebührenansätze finden sich in der GebV-ESA.

Weitere Webseiten

Kantonale Handelsregisterämter

Kantonale Steuerverwaltung

Revisionsaufsichtsgesetz RAG

Stiftungsrecht (Art. 80 – 89 ZGB)