Gebühren
Nach der Verordnung vom 1. November 2023 über die Gebühren der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht muss eine Gebühr bezahlen, wer Dienstleistungen der ESA veranlasst. Die ESA beaufsichtigt mehr als 5'000 Stiftungen. Sie erhebt für ihre Tätigkeit Gebühren, die sich nach der GebV-ESA bemessen. Die ESA hat die Pflicht, kostendeckend Gebühren zu erheben.
Die aktuell geltenden Gebührenansätze finden sich in der GebV-ESA.
Damit gelten seit dem 01.01.2024 neue Gebühren, die für alle Arbeiten zur Anwendung gelangen, welche die ESA ab dem Datum des Inkrafttretens vornimmt.
Anpassung der Gebühren der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 die Verordnung über die Gebühren der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht revidiert. Die neue Verordnung tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft.

Formulare
Für alle Eingaben von Stiftungsgeschäften an die ESA müssen jeweils zwingend die entsprechenden offiziellen Formulare benutzt werden.

Mustervorlagen
Die ESA stellt einige Mustervorlagen zur Verfügung. Diese Mustervorlagen sind als Vorschlag zu verstehen:
