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Jahresberichterstattung

Stiftungen unter der Aufsicht des Bundes haben innert 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjah­res die Unterlagen für die jährliche Berichterstattung (ehemals Rechenschaftsablage) einzureichen.

Genehmigung

Die Berichterstattung für Stiftungen mit Abschluss Geschäftsjahr per 31. Dezember ist normalerweise fällig per 30. Juni des Folgejahres.

Für allfällige Rückfragen bitten wir Sie, uns die E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer der Stiftung anzugeben.

Merkblatt - Jahresberichterstattung

Wie Sie uns Dokumente einreichen:

  • Sie melden sich bei EasyGov an und geben alle Dokumente direkt digital ein.
  • Oder Sie stellen uns die Dokumente per Post zu und legen das vollständige und elektronisch ausgefüllte passende Formular bei.

Eingabe via EasyGov

Direkt zu EasyGov

Egal ob für Jahresberichterstattungen, Fristerstreckungen oder Statutenänderungen – EasyGov ermöglicht Ihnen, diese Aufgaben bequem online zu erledigen.

Eingabe auf dem Postweg

Papierstapel

Formulare

Für alle Eingaben von Stiftungsgeschäften an die ESA müssen jeweils zwingend die entsprechenden offiziellen Formulare benutzt werden.

Weitere Infos zur Jahresberichterstattung finden Sie hier

Fragen und Antworten

Bei der Stiftung handelt es sich um ein zu einem besonderen Zweck gewidmetes, eigentümerloses Sondervermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das Schweizer Zivilrecht enthält aber keine Legaldefinition der Stiftung.Für detaillierte Ausführungen s. dazu den OK-Brugger zu Art. 80 ZGB.

Merkblätter

Die ESA stellt derzeit die folgende Merkblätter zur Verfügung:

eESA: Onboarding EasyGov

Die ESA hat digitale Funktionen in Betrieb genommen. Damit haben Stiftungen und ihre Revisionsorgane nun zwei Möglichkeiten zur Kommunikation mit der ESA: (1) die digitale Kommunikation via EasyGov oder (2) die postalische Kommunikation via Formulare.